Transparenzbericht Overath
Die MDK Prüfung der Mobilen Krankenpflege Overath, die seit dem 03.05.2010 vorliegt, haben wir mit einer sehr guten Benotung von 1,4 (Gesamtbenotung) und 1,0 (für Kundenzufriedenheit) abgeschlossen.
Den Prüfbericht können Sie hier lesen: Prüfbericht
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Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten
Bei allen Fragen rund um die Pflege vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit der Mobilen Krankenpflege. Denn unsere Pflegefachkräfte können sich am besten vor Ort ein Bild über Ihre Situation und Ihre individuellen Anforderungen machen und Sie entsprechend beraten. Wenn Sie sich kurz über das Thema Pflege, Pflegestufen und Pflegeleistungen im Allgemeinen informieren möchten, so finden Sie hier die Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur ambulanten Pflege:
1. Habe ich Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse? Wie lässt sich die Pflegestufe feststellen?
Der Medizinische Dienst der Kassen besucht Sie bzw. Ihren pflegebedürftigen Angehörigen und stellt seinen Hilfebedarf fest. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit der Patient dazu einwilligt. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden. Es gibt aber von den einzelnen Kassen auch Formulare, die Ihnen die Antragstellung erleichtern. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
2. Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung? Muss ich in der Zwischenzeit die Einsätze bezahlen?
In der Regel dauert es nach der Antragstellung 4 bis 6 Wochen, bis der Medizinische Dienst die Begutachtung durchführt. Nach der Begutachtung kann es zwischen 4 bis 8 Wochen dauern, bis Sie die Einstufung per Post zugestellt bekommen. In dieser Zeit müssen Sie jedoch unsere Leistungen nicht selbst bezahlen. Vielmehr geht die Mobile Krankenpflege in Vorleistung und rechnet nach der Genehmigung (die rückwirkend zum Termin der Antragstellung erfolgt) direkt mit der Pflegekasse ab.
3. Sind die Pflegeleistungen abhängig von meinem Einkommen?
Nein! Eine Pflegestufe entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. Die Tabelle unten bietet Ihnen einen Überblick über den maximalen monatlichen Betrag für Sachleistungen nach Pflegestufen. Diesen Betrag erhalten Sie von der Pflegekasse, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Pflegestufe 1 384 € Pflegestufe 2 921 € Pflegestufe 3 1.432 €
4. Zahlt die Pflegekasse alles oder muss ich mit einer Zuzahlung rechnen?
Wenn Sie über eine Pflegestufe verfügen, können Sie die Leistungen eines Pflegedienstes auf zweierlei Art in Anspruch nehmen: a) nur Sachleistungen, das heißt: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft. b) Kombination Sachleistung und Pflegegeld, das heißt: Der Betrag der Sachleistung wird nicht voll in Anspruch genommen, so dass Sie anteilig Pflegegeld beantragen können. Darüber hinaus können Sie auch privat Leistungen in Anspruch nehmen, die allerdings von Ihnen zusätzlich zu bezahlen sind. Sollten Sie über keine Pflegestufe verfügen, können Sie die Leistungen des Pflegedienstes als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
5. Darf ich mir den Pflegedienst selbst aussuchen oder wird er mir von der Pflegekasse vorgeschrieben?
Was den Pflegedienst anbelangt, so haben Sie freie Wahl. Als Anhaltspunkt erhalten Sie zwar vom Medizinischen Dienst eine Liste mit Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen Ihrer Umgebung. Mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen, bleibt jedoch Ihnen überlassen.
6. Muss ich dem Pflegedienst einen Haus-/Wohnungsschlüssel geben?
Nein, ein Pflegedienst benötigt generell keinen Haus- oder Wohnungsschlüssel von Ihnen bzw. Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür schwer oder nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel ausgehändigt. Bei der Mobilen Krankenpflege sind Ihre Schlüssel sicher: Sie werden – gekennzeichnet mit Nummern, und nicht mit Namen! – in einem eigenen Schlüsseltresor in unseren Dienststellen sicher verwahrt.
7. Ist auch eine teilweise Unterstützung möglich, also nur am Wochenende oder wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub sind?
Ja, Sie können auch eine teilweise Unterstützung beantragen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld zu wählen. Darüber hinaus ist es für eine Urlaubsvertretung möglich, bei der Kranken- bzw. Pflegekasse eine sogenannte „Verhinderungspflege“ zu beantragen.
8. Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in hauswirtschaftlichen Dingen erhalten?
Ja. Die Pflegekasse bewilligt eine bestimmte Pflegestufe. Damit steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt.
9. Können Sie mir auch bei der Beantragung und Auswahl von Pflegehilfsmitteln (Krankenbett, Gehhilfen etc.) helfen?
Selbstverständlich! Wir kümmern uns um alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit: Wir bestellen die Rezepte beim Hausarzt und recherchieren, welches Sanitätshaus liefern kann. Wenn es einmal ganz schnell gehen muss, haben wir auch Pflegehilfsmittel auf Lager. Übrigens besorgen wir auch alle Medikamente aus der Apotheke für Sie – wenn notwendig auch an Sonn- und Feiertagen.
10. Gibt es einen Pflegevertrag?
Ja! Sie schließen mit der Mobilen Krankenpflege einen Vertrag ab – mit detailliertem Kostenplan, allen vereinbarten Leistungen und Preisen. Sie können jederzeit kündigen. Es gibt für Sie keine Kündigungsfristen.